Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
Um eine ungestörte Behandlung während der Therapiezeit zu gewährleisten, ist es uns nicht immer möglich, Ihren Anruf sofort persönlich entgegen zu nehmen. Da unsere Therapeuten im wechselnden Einsatz in den Praxen und auf Hausbesuchen unterwegs sind, können die Praxen nicht durchgängig besetzt sein.
Selbstverständlich erhalten Sie sobald wie möglich einen Rückruf. Dazu ist es wichtig, dass Sie folgende Informationen auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen:
Bringen Sie bitte zur ersten Terminvereinbarung eine gültige Verordnung mit. Diese darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 14 Tage sein.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, so können Sie diesen kostenfrei bis zu 24 Stunden vorher absagen. Wir versuchen nach Möglichkeit, einen Ersatztermin zu finden. Da wir aber den Krankenkassen ausgefallene Termine nicht berechnen dürfen, müssen wir Ihnen dann, die für Sie reservierte Zeit in Rechnung stellen, wenn wir diesen Termin nicht anderweitig belegen können.
Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, so senden Sie uns bitte eine e-mail. Schreiben Sie im Textfeld der Mail Ihre Frage konkret auf und senden Sie uns diese. Wir werden die Frage eingehend prüfen, Ihnen dann unverzüglich antworten, und bei Bedarf diese Frage in unsere Seite mit aufnehmen. Somit helfen Sie uns konstruktiv, die Qualität dieser Seite ständig zu verbessern.
Vielen Dank!
Aufgrund der großen Nachfrage und der begrenzten Anzahl von qualifizierten Ergotherapeuten und gut ausgestatteten Therapieräumen, ist es oft nicht möglich, kurzfristig einen Termin zum
Therapiebeginn zu erhalten. Aus der Erfahrung heraus können wir jedoch sagen, daß die Therapie in einem vertretbaren Zeitraum begonnen werden kann.
Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch oder per e-mail in Verbindung.
Maßnahmen der Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen.
Ziel dieser Maßnahmen ist die Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven
Funktionen und Fähigkeiten, die zur Krankheits- und Alltagsbewältigung und zur Wiedereingliederung in Familie, Beruf und Gesellschaft notwendig sind. Ihre handlungsorientierten Ansätze zielen auf die
Wiedergewinnung größtmöglicher Selbständigkeit und Eigenverantwortung.
Sie umfassen neben der Anpassung und Schulung mit Hilfsmitteln und Orthesen/ Schienen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz, Wohnraum- und Umfeldanpassung vor Ort, sowie der Angehörigen.
Eine Abgrenzung der einzelnen Heilmittel voneinander macht sich bei gleichen Indikationen/Diagnosen an den Wirkungen/Zielen fest, die es zu erreichen gilt.
Der ganzheitliche Ansatz der Ergotherapie muß herausgehoben werden, nicht Fertigkeiten soll unser Patient erlangen, sondern Fähigkeiten. Das Erreichen der Handlungsfähigkeit im Alltag und
Berufsleben steht im Vordergrund der ergotherapeutischen Zielsetzung. Bei der ergotherapeutischen Befundung müssen sicher auch Funktionsstörungen herausgefunden werden, aber im Vordergrund stehen die
gestörten Handlungskompetenzen, die Fähigkeitenstörungen.
Dazu kann es notwendig sein, auch mal auf eine Einzelfertigkeit zu verzichten z. B. das Schreiben mit der gelähmten rechten Hand, wenn das Endziel z. B. die Wiedereingliederung in die Familie
erreicht werden konnte.
Steht die Motorik als solche im Vordergrund, ist sicher KG indiziert. Ist das Problem des Patienten eher eine Fähigkeitsstörung in z.B. in der Selbstversorgung, die natürlich mit mangelnden
Bewegungsmöglichkeiten einhergeht, ist ET indiziert. Zur Verbesserung der Selbständigkeit z.B. bei der eigenen Nahrungsherstellung, wird die ET natürlich mit der Patientin zum Kühlschrank laufen, um
die Eier für den Kuchen zu holen. Sie steht auch mit der Patientin am Küchentisch, um zu backen. Die Tonusregulierung, die Rumpfstabilität, die Bewegungskoordination z.B. wird dabei sicher nie ihr
Therapieziel sein, sondern nur Mittel zum Zweck, um so die Basis für ihre Therapieziele zu schaffen.
Eine Therapieeinheit dauert je nach Verordnung in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten.
Je nach Ausprägung der Störung zwischen 6 Monaten und 2 Jahren.
Sie können zwischen zwei Standorten wählen:
Bei Kindern wird Ergotherapie in der Regel vom Kinder- oder Hausarzt verordnet, bei Erwachsenen der behandelnde Arzt, dies können auch z. B. Internisten oder Neurologen sein.
Dem Patienten muss von dem Arzt ein Rezept für die ergotherapeutische Behandlung ausgestellt werden. Mit diesem Rezept kann er dann eine ergotherapeutische Praxis seiner Wahl aussuchen.
Ergotherapie, die von einem Arzt verordnet wird und ambulant erbracht wird, wird in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder von Berufsgenossenschaften bezahlt.
Andere Kostenträger sind: z.B. Rentenversicherungsträger, Sozialamt etc.
Eltern werden meist nur zu Anfang mit in den Raum genommen, das Kind hat dadurch Sicherheit und die Eltern sehen, was in der Therapie "so passiert" und wie eine Einheit im allgemeinen
abläuft.
Früher oder später, je nach Bedürfnis des Kindes oder Verfolgung des Therapieziels, folgt dann "Ausgrenzung" der Eltern aus dem direkten Therapiegeschehen.
D eshalb sollte Ergotherapie aber nicht hinter verschlossenen Türen in "geheimer Atmosphäre" stattfinden. Grundsätzlich sind alle Eltern herzlich eingeladen von Zeit zu Zeit die Einheit zu besuchen
oder mitzumachen
Grundsätzlich gilt: die in der Therapie angestrebten Ziele sollten auch so weit wie möglich in das Alltagsgeschehen des Kindes miteinfließen. Je umfangreicher die Förderung, desto besser für den Therapieerfolg.
Spezielle und konkrete Übungen bzw. Fördermöglichkeiten sind vom Störungsbild jedes Kindes individuell abhängig und werden mit dem jeweiligen Therapeuten besprochen.
Ja:
Eltern müssen ihre Beobachtungen (positive und negative) immer wieder mitteilen.
Erreichte Teilerfolge müssen weiterhin gefördert werden und tragen somit zur Stabilisierung bei.
Eltern können Erfolge bzw. Veränderungen bewußt erkennen und in künftiges Verhalten und Umgang miteinfließen lassen.
Es findet ein aktiver Austausch mit dem Therapeuten statt: Besprechung der Erwartungen und Mitgestaltung der Therapieziele.
Eine regelmäßige, ernstgenommene Teilnahme des Kindes an der Therapie führt zu schnelleren, umfassenderen Erfolgen.
Der Arzt bekommt nach jedem Rezept einen Bericht, indem er über den Behandlungsverlauf informiert wird. Treten größere Probleme auf, ist auch jederzeit ein telefonischer Austausch möglich.
Kontaktaufnahme erfolgt, wenn dies bei Bedarf die Indikation des Patienten für eine umfassende Anamnese und Therapie erfordert; natürlich nur mit vorheriger Entbindung der Schweigepflicht ihrerseits.
Verordnungsgebühr:
Gesetzlich Versicherte über 18 Jahre müssen einen Anteil von 10,00 Euro pro Verordnung +15 % pro Behandlung entrichten.
Sollten Sie Fragen zur Verordnungsgebühr haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.